Partner AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen für Partner (Drittanbieter)

Inspyr GmbH (drink&paint) – Stand: September 2026 

Präambel

Die Inspyr GmbH (nachfolgend: "drink&paint" oder "wir") betreibt unter der Marke drink&paint eine Plattform, über die Endkunden die Teilnahme an Events und Workshops zu einem konkreten, bereits bei Buchung feststehenden Termin buchen können, die von Partnern auf der Plattform angeboten werden, z. B. Häkelworkshops, Schmuck- oder Parfumherstellung. Endkunden können eine solche Terminbuchung mit verschiedenen Zahlungsmitteln bezahlen, unter anderem auch mit einem drink&paint-Gutschein, der auch für eigene Events von drink&paint eingelöst werden kann; das gewählte Zahlungsmittel ist für das Vertragsverhältnis zwischen Partner und Endkunde und für diese Partner-AGB ohne Bedeutung (§ 5 Abs. 5). drink&paint ist bei der Vermittlung als Handelsvertreter für den jeweiligen Partner tätig.

Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:

  • Keine feste Vertragslaufzeit, keine Exklusivitätsklausel
  • Erfolgsbasierte Vergütung: 20 % Provision auf jede über die Plattform vermittelte und nicht wirksam stornierte Terminbuchung
  • Gegenstand dieser Partner-AGB ist ausschließlich die Buchung eines konkreten, feststehenden Veranstaltungstermins; wie der Endkunde bezahlt (u. a. auch per drink&paint-Gutschein), ist für den Partner-Vertrag unerheblich
  • Da der Termin bereits bei Buchung feststeht, ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)
  • Storniert der Endkunde bis 48 Stunden vor Eventbeginn, erhält er statt einer Geld-Rückerstattung einen Wertgutschein; bei Gruppenbuchungen gibt es nach Rechnungsstellung keine Rückerstattung, aber die Möglichkeit, bis 2 Tage vor dem Event bis zu 2 Tickets hinzuzubuchen
  • Sagt der Partner ein Event ab, wird der Endkundenpreis vollständig erstattet; bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Eventbeginn schuldet der Partner zusätzlich eine Servicegebühr von 25 % des Endkundenpreises je Buchung, außer bei unverzüglich angezeigter Erkrankung
  • Rückmeldefrist für Partner (Anfragen, Terminänderungen, Beschwerden): 48 Stunden
  • Über Kulanzentscheidungen bei Endkunden-Beschwerden entscheidet der Kundenservice von drink&paint anhand interner Guidelines
  • Datenschutz: gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO als Anlage
  • Partner sind für Aufsichts-, Sicherheits- und Versicherungspflichten bei der Durchführung ihrer Workshops selbst verantwortlich
  • Fazit: Ihr begeistert Menschen, wir kümmern uns um Vertrieb, Zahlung und Kundenservice

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend: Partner-AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend: Partner oder Anbieter) und der Inspyr GmbH (drink&paint) für das Anbieten Ihrer Events und Workshops über unsere Plattform sowie den Verkauf von Terminbuchungen hierfür.

(2) Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung dieser Partner-AGB. drink&paint ist berechtigt, diese Partner-AGB nach Maßgabe von § 20 zu ändern.

(3) Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn drink&paint ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Diese Partner-AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Partner, als Unternehmer zu handeln.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Endkunde: eine natürliche oder juristische Person, die über die Plattform die Teilnahme an einem Event zu einem konkreten Termin bucht.

(2) Partner (Anbieter): Unternehmen, das Events auf der Plattform inseriert und Terminbuchungen hierfür über drink&paint vertreiben lässt.

(3) Betreiber: die Inspyr GmbH, handelnd unter der Marke drink&paint (nachfolgend: drink&paint).

(4) Plattform: die Website und ggf. App von drink&paint, über die Endkunden Terminbuchungen vornehmen können.

(5) Event: der vom Partner angebotene Workshop bzw. das Erlebnis, für das eine Terminbuchung vorgenommen werden kann.

(6) Buchung: der entgeltliche Erwerb der Teilnahme an einem Event des Partners zu einem bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses feststehenden Veranstaltungstermin.

(7) Endkundenpreis: der für die Buchung im Inserat hinterlegte Preis einschließlich aller Steuern und etwaiger Abgaben, unabhängig davon, mit welchem Zahlungsmittel der Endkunde ihn begleicht (vgl. § 5 Abs. 5).

§ 3 Vertragsgegenstand, Handelsvertreterverhältnis, Voraussetzungen der Zusammenarbeit

(1) Der Partner betraut drink&paint mit der Vermittlung, Vermarktung und dem Vertrieb der von ihm angebotenen Events in Form von Terminbuchungen sowie mit der Abwicklung der zugehörigen Zahlungen.

(2) Der Partner tritt als gewerblicher Anbieter (Unternehmer) auf.

(3) drink&paint agiert für den Partner als Handelsvertreter (§ 84 HGB) mit Vollmacht zum Abschluss von Geschäften und wahrt während der Dauer der Betrauung fortlaufend die Interessen des Partners nach Maßgabe dieses Vertrags. Art, Umfang und Anzahl der über die Plattform angebotenen Events sowie deren Terminkontingente bestimmt der Partner.

(4) Der Partner bevollmächtigt drink&paint, in seinem Namen Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über Terminbuchungen abzugeben und entgegenzunehmen und den Vertragsschluss zwischen Partner und Endkunde abzuwickeln, insbesondere Angebote des Partners abzugeben und Angebote des Endkunden anzunehmen. Der Partner bevollmächtigt drink&paint ferner zur Abwicklung und etwaigen Rückabwicklung von Zahlungen. drink&paint fungiert dabei nicht als Garant für die Zahlungsfähigkeit der Endkunden.

(5) Verbrauchern stehen etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu; das Widerrufsrecht ist nach Maßgabe von § 6 regelmäßig ausgeschlossen. Gewährleistungsrecht besteht ausschließlich gegenüber dem Partner.

(6) Zulässige Partner: drink&paint arbeitet ausschließlich mit Unternehmen zusammen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne der einschlägigen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften ausüben. Der Partner garantiert, über alle für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Qualifikationen und Registrierungen zu verfügen, und ist für die Einhaltung sämtlicher an seinem Sitz und am Ort der Leistungserbringung geltenden steuer-, gewerbe-, sicherheits-, verbraucher- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. drink&paint übernimmt insoweit keine steuerliche oder rechtliche Beratung. drink&paint behält sich vor, die Zusammenarbeit abzulehnen oder bestehende Profile zu deaktivieren, wenn berechtigte Zweifel an der gewerblichen Tätigkeit, Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung oder rechtlichen Konformität des Partners bestehen.

(7) Nachweispflichten: Der Partner hat auf Anforderung geeignete Unterlagen zum Nachweis seiner Unternehmereigenschaft vorzulegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.). drink&paint ist berechtigt, die Freischaltung des Partner-Accounts, die Veröffentlichung von Events sowie Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis angeforderte Nachweise vollständig und plausibel erbracht wurden.

(8) drink&paint stellt dem Partner im Rahmen der Zusammenarbeit einen digitalen Partner-Account nebst damit verbundenen Plattformleistungen zur Verfügung (u. a. Verwaltung von Angeboten, Terminen, Buchungen, Zahlungen, Abrechnungen sowie buchungsbezogene Kommunikation). Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, eine bestimmte Sichtbarkeit oder Platzierung, bestimmte Anfragen, Buchungen oder Umsätze besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart. Der Partner ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat einen Missbrauchsverdacht unverzüglich anzuzeigen.

§ 4 Einstellung von Events auf der Plattform

(1) Der Partner stellt seine buchbaren Events über seinen Account in die Plattform ein und verwaltet dort sein Angebotsportfolio, einschließlich der buchbaren Termine.

(2) Der Partner garantiert, keine Inhalte, Beschreibungen, Medien oder Leistungen einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben oder die nachfolgenden Verbote verstoßen. Untersagt sind insbesondere Inhalte oder Angebote, die (a) Waffen, Munition, Sprengstoffe oder vergleichbar gefährliche Gegenstände betreffen oder deren Einsatz fördern, (b) Drogen, Betäubungsmittel oder nicht zugelassene Arzneimittel betreffen oder deren Konsum fördern, (c) pornografische, sexuell explizite oder anderweitig anstößige Inhalte enthalten, (d) Gewalt verherrlichen oder zu rechtswidrigen Handlungen anleiten, oder (e) extremistische, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Inhalte, Handlungen oder Symbole beinhalten. drink&paint ist berechtigt, entsprechende Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, Angebote nicht zu veröffentlichen und den Partner bei Verstößen zeitweise oder dauerhaft von der Plattform auszuschließen; weitergehende Rechte nach § 12 bleiben unberührt.

(3) Event-Inserate müssen alle notwendigen Informationen enthalten, insbesondere zu Teilnahmevoraussetzungen (Mindestalter, ggf. erforderliche Fähigkeiten), verwendeten Materialien und ggf. damit verbundenen Risiken oder Allergenen (z. B. Duftstoffe, Alkohol bei der Parfumherstellung, spitze/scharfe Werkzeuge), logistischen Angaben (Ort, Treffpunkt, Dauer, mitzubringende Gegenstände) sowie sonstigen von drink&paint angeforderten Angaben. Die Informationen sind vom Partner stets aktuell zu halten.

(4) Die im jeweiligen Inserat hinterlegten Angaben werden Teil des zwischen Endkunde und Partner bei Buchung des Events zustande kommenden Teilnahmevertrags.

(5) Der Partner bestätigt mit der Inserierung, dass die inserierten Leistungen und Inhalte in seinem alleinigen Eigentum stehen bzw. er zu deren Nutzung berechtigt ist und frei von Rechten Dritter sind, und dass er insbesondere nicht gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt.

(6) drink&paint behält sich vor, Partner und eingereichte Angebote im Hinblick auf Bezeichnung, Beschreibung, Preise, Terminierung und Visualisierung zu prüfen, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen oder abzulehnen bzw. zu deaktivieren. Ein Anspruch auf Vermittlung bestimmter Events besteht nicht.

(7) Nutzungsrechte an Inhalten: Der Partner räumt drink&paint an sämtlichen bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalten (Fotos, Videos, Grafiken, Texte u. a.) ein einfaches, räumlich und inhaltlich auf den Zweck der Zusammenarbeit beschränktes, zeitlich auf die Vertragsdauer zzgl. branchenüblicher Nachlaufzeiten für bereits laufende Kampagnen begrenztes Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Nutzung zu Marketing-, Werbe- und Social-Media-Zwecken der Plattform. drink&paint darf die Inhalte technisch bearbeiten, kürzen oder in andere Formate überführen, sofern der Charakter des Events nicht wesentlich verändert wird. Der Partner versichert, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt drink&paint von Ansprüchen Dritter insoweit frei.

§ 5 Vertragsschluss und Terminbuchung

(1) Endkunden buchen über die Plattform einen konkreten, bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses feststehenden Termin für ein inseriertes Event. Der Vertragsschluss wird im Rahmen von § 3 durch drink&paint abgewickelt; der Vertrag kommt jeweils zwischen Partner und Endkunde zustande. Der Partner bevollmächtigt drink&paint, Buchungen zu verwalten, ggf. zu stornieren und dem Endkunden ganz oder teilweise Rückerstattungen nach Maßgabe dieser Partner-AGB zu gewähren.

(2) Die vom Partner hinterlegten Endkundenpreise enthalten alle relevanten Steuern und Abgaben und verstehen sich als Endpreise. Sind im Rahmen der Teilnahme Zahlungen an Dritte zu leisten (z. B. Materialkosten Dritter), ist hierauf im Inserat ausdrücklich hinzuweisen.

(3) Für die Abwicklung von Zahlungen greift drink&paint auf einen lizenzierten Zahlungsdienstleister zurück. Wird eine vom Endkunden veranlasste Zahlung nicht eingelöst oder tritt ein Zahlungsausfall ein, bevor der Partner die geschuldete Leistung erbracht hat, informiert drink&paint den Partner und storniert die Buchung. Tritt der Zahlungsausfall erst danach ein, wird drink&paint zunächst das Dispute-Resolution-Verfahren des Zahlungsdienstleisters nutzen; bleibt dies erfolglos, trägt der Partner den Zahlungsausfall; eine Provision fällt in diesem Fall nicht an.

(4) Der Partner darf die Erbringung der Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung von drink&paint in Textform an Subunternehmer vergeben.

(5) Zahlungsmittel: Der Endkunde kann eine Buchung mit den auf der Plattform angebotenen Zahlungsmitteln bezahlen, wozu auch von drink&paint ausgegebene Gutscheine zählen können, einschließlich solcher, die ursprünglich für eigene Events von drink&paint erworben oder verschenkt wurden. Die Wahl des Zahlungsmittels durch den Endkunden berührt weder das Zustandekommen und den Inhalt des Teilnahmevertrags zwischen Partner und Endkunde noch die Höhe des maßgeblichen Endkundenpreises und der hierauf nach § 10 berechneten Provision; im Innenverhältnis zwischen drink&paint und dem Partner gilt die Buchung insoweit als vollständig bezahlt, wie es bei Zahlung mit einem sonstigen Zahlungsmittel der Fall wäre.

§ 6 Widerrufsrecht des Endkunden

(1) Da der Endkunde bei Vertragsschluss bereits einen konkreten, feststehenden Veranstaltungstermin bucht, ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB) nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung mit festgelegtem Termin handelt. drink&paint weist den Endkunden hierauf vor Abschluss der Buchung hin.

(2) Unabhängig von Absatz 1 richten sich etwaige Stornierungsmöglichkeiten des Endkunden nach § 7.

§ 7 Stornierung von Buchungen durch Endkunden

(1) Der Endkunde kann eine Terminbuchung bis 48 Stunden vor dem geplanten Beginn des Events stornieren. Statt einer Rückerstattung des Endkundenpreises in Geld erhält der Endkunde in diesem Fall einen von drink&paint ausgestellten Wertgutschein in Höhe des gezahlten Endkundenpreises, der auf der Plattform für die Buchung eines beliebigen Events eingelöst werden kann. Der Gutschein ist ab Ausstellung mindestens für den Zeitraum der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB gültig (in der Regel drei Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres).

(2) Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn des Events, besteht kein vertragliches Stornierungsrecht des Endkunden. drink&paint ist jedoch berechtigt und bevollmächtigt, bei einem zwingenden gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgrund oder im Rahmen einer Kulanzentscheidung im Einzelfall zulasten des Partners eine Stornierung vorzunehmen (vgl. § 13 Abs. 5).

(3) Der Provisionsanspruch von drink&paint für die ursprüngliche Buchung entfällt, wenn diese gemäß Absatz 1 storniert und durch einen Gutschein ersetzt wird; bereits an den Partner ausgezahlte Beträge werden im Rahmen von § 9 verrechnet. Wird der Gutschein später für die Buchung eines Events eingelöst, entsteht hierdurch eine neue Buchung, für die drink&paint gegenüber dem dann buchenden Partner die Provision nach § 10 gesondert beansprucht.

(4) Für Gruppenbuchungen (Buchungen für mehrere Teilnehmer, die nicht vollständig einzeln über die Plattform vorgenommen wurden) gilt abweichend von Absatz 1: Nach Ausstellung der Rechnung nimmt drink&paint keine Rückerstattungen mehr vor; ein Stornierungsrecht nach Absatz 1 besteht insoweit nicht. Der Endkunde kann jedoch bis zu 2 Tage vor dem geplanten Beginn des Events bis zu 2 zusätzliche Tickets zu der Gruppenbuchung hinzubuchen. Für hinzugebuchte Tickets entsteht eine gesonderte Provision von drink&paint nach § 10.

§ 8 Leistungsstörungen im Vertrag

(1) Der über die Plattform abgeschlossene Vertrag kommt zwischen Partner und Endkunde zustande.

(2) Nach Abschluss des Vertrags auftretende Leistungsstörungen werden zwischen Partner und Endkunde abgewickelt, sofern drink&paint dies nicht ausnahmsweise übernommen hat.

§ 9 Abwicklung von Zahlungen

(1) drink&paint führt für die Partner jeweils Konten bei einem lizenzierten Zahlungsdiensteanbieter zur Entgegennahme, Verwaltung und Auskehrung von Endkundenzahlungen. Negative Buchungen, Rückbuchungen, die nach § 10 geschuldete Provision, Servicegebühren, Rückbelastungen sowie sonstige unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte fällige Forderungen von drink&paint werden im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt.

(2) Der Anspruch auf Auszahlung entsteht mit Vertragsschluss über die Buchung, spätestens jedoch mit Durchführung des Events.

(3) Der Ausgleich der Konten erfolgt monatlich. Fällige Forderungen von drink&paint können mit Guthaben und Auszahlungsansprüchen des Partners verrechnet werden. Ergibt sich nach Verrechnung ein negativer Saldo zulasten des Partners, ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auszugleichen. Bei begründetem Bestreiten einer Forderung durch den Partner wird der streitige Betrag bis zur Klärung nicht verrechnet.

(4) Die Vertragsparteien tragen die jeweils bei ihrem eigenen Finanzinstitut anfallenden Transaktionsgebühren selbst.

§ 10 Vergütung

(1) drink&paint erhält für jede erfolgreich vermittelte und nicht gemäß § 7 stornierte Terminbuchung eine Provision in Höhe von 20 % des Endkundenpreises (§ 2 Abs. 7).

(2) Die Provision entsteht mit Abschluss des Vertrags über die Buchung und ist sofort fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich gemäß § 9.

(3) Der Partner verpflichtet sich, die Höhe der mit drink&paint vereinbarten Provision vertraulich zu behandeln.

(4) Ficht der Partner den Vertrag aus von ihm zu vertretenden Umständen an oder tritt er hiervon zurück, bleibt der Provisionsanspruch von drink&paint bestehen.

§ 11 Kundenbeziehungen und Umgehungsverbot

(1) drink&paint ist gegenüber den Endkunden Ansprechpartner für alle auf Inhalt und Durchführung eines Events bezogenen Fragen. Der Partner beantwortet Rückfragen von drink&paint innerhalb angemessener Frist.

(2) Der Partner ist allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Events gegenüber dem Endkunden verantwortlich. Reklamationen sind zwischen Partner und Endkunde abzuwickeln.

(3) Dem Partner ist die Kontaktaufnahme mit Endkunden zu anderen Zwecken als zur Durchführung des jeweiligen Vertrags untersagt.

(4) Der Partner darf weder direkt noch indirekt (a) einen über die Plattform gewonnenen Endkunden dazu auffordern, eine Leistung außerhalb der Plattform zu buchen, (b) einen solchen Endkunden auf eine andere Website oder Plattform verweisen, einschließlich der eigenen Website des Partners, oder (c) sonstige Maßnahmen ergreifen, um die Plattform oder die Zahlung der Provision zu umgehen. Kontaktiert ein über die Plattform gewonnener Endkunde den Partner mit der Bitte um eine Buchung außerhalb der Plattform, verweist der Partner ihn auf die Plattform.

(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden hat unter Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzvorschriften zu erfolgen; im Übrigen gilt § 15.

(6) Sind für ein Event bestimmte Witterungsbedingungen erforderlich, informiert der Partner den Endkunden über die am Tag der Durchführung vorliegenden Verhältnisse. Ist die Durchführung witterungsbedingt nicht möglich, wird der Termin in Absprache zwischen Partner und Endkunde verschoben oder umgebucht. Eine Erstattung für Aufwendungen oder Schäden durch drink&paint ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 12 Stornierung von Buchungen und Inseraten durch drink&paint, Ausschluss von der Plattform

(1) drink&paint kann bestehende Buchungen oder Angebote aus sachlichem Grund (insbesondere Verstoß gegen diese Partner-AGB, gesetzliche Vorschriften oder begründete Zweifel an der Seriosität oder Sicherheit eines Angebots) stornieren, prüfen und nachträglich oder vorab löschen, stornieren oder sperren.

(2) Partner können bei entsprechenden Gründen (z. B. nachhaltiger Zahlungsverzug, wiederholte Verstöße gegen diese Partner-AGB) von der zukünftigen Nutzung der Plattform ausgeschlossen werden.

(3) Sofern der Endkunde bereits an drink&paint gezahlt hat, das dem Partner zustehende Geld noch nicht ausgezahlt wurde und die Leistung nicht erbracht wurde, werden diese Beträge dem Endkunden zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatz- oder Haftungsansprüche des Partners oder des Endkunden gegenüber drink&paint bestehen insoweit nicht; Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von drink&paint bleiben unberührt. Partner können Events, für die noch keine Buchung vorgenommen wurde, jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot nehmen. Sagt der Partner ein Event ab, für das bereits Buchungen vorgenommen wurden, gilt § 13.

§ 13 Absage, Verschiebung und Rückmeldepflichten des Partners

(1) Sagt der Partner ein Event ab, für das bereits Buchungen vorgenommen wurden, wird den betroffenen Endkunden der jeweilige Endkundenpreis vollständig erstattet. Der Provisionsanspruch von drink&paint entfällt für die betroffenen Buchungen.

(2) Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn des Events, schuldet der Partner drink&paint zusätzlich eine Servicegebühr in Höhe von 25 % des Endkundenpreises je betroffener Buchung, sofern der Partner die Absage zu vertreten hat. Bei einer krankheitsbedingten Absage nach Maßgabe von Absatz 3 fällt diese Servicegebühr nicht an.

(3) Verschiebung wegen Erkrankung: Kann der Partner ein Event wegen Erkrankung der für die Durchführung erforderlichen Person(en) nicht wie geplant durchführen, informiert er drink&paint und die betroffenen Endkunden unverzüglich, sobald ihm die Verhinderung bekannt wird, und schlägt den betroffenen Endkunden einen zumutbaren Ersatztermin vor. Nehmen die Endkunden den Ersatztermin nicht an oder kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, wird der Endkundenpreis vollständig erstattet. Eine unverzüglich angezeigte krankheitsbedingte Absage gilt nicht als vom Partner zu vertreten im Sinne von Absatz 2. Zeigt der Partner die Erkrankung nicht unverzüglich an oder hält er die Rückmeldefrist nach Absatz 4 nicht ein, gilt Absatz 2 uneingeschränkt.

(4) Rückmeldefrist: Der Partner beantwortet Anfragen von drink&paint zu Buchungen, Terminänderungen oder Beschwerden innerhalb von 48 Stunden; dies konkretisiert die angemessene Frist nach § 11 Abs. 1. Reagiert der Partner nicht innerhalb dieser Frist, ist drink&paint berechtigt, im Interesse des Endkunden nach eigenem Ermessen zu handeln, insbesondere die Buchung zu stornieren und dem Endkunden den Endkundenpreis zu erstatten (§ 12) oder eine Kulanzentscheidung nach Absatz 5 zu treffen.

(5) Kulanz: Über Kulanzlösungen bei Beschwerden von Endkunden, die keinen zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch begründen (z. B. Teil- oder Vollerstattungen aus Kundenzufriedenheitsgründen), entscheidet der Kundenservice von drink&paint anhand der hierfür bei drink&paint geltenden internen Guidelines. Geht eine Kulanzentscheidung zulasten des Partners (z. B. Erstattung ohne Rückgriff auf den Partner), wird der Partner hierüber informiert.

§ 14 Bewertungen

(1) Nach Teilnahme an einem Event kann der Endkunde die Leistung über das Bewertungssystem von drink&paint bewerten. Ziel ist aussagekräftiges Feedback zu Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Partners. Bewertungen können von Nutzern der Plattform eingesehen werden.

(2) Bewertungsinhalte stehen im Eigentum von drink&paint bzw. der jeweiligen bewertenden Person. Der Partner darf Bewertungen ohne vorherige Zustimmung von drink&paint in Textform nicht außerhalb der Plattform verwenden oder verbreiten.

(3) Kundenbewertungen werden von drink&paint nicht inhaltlich auf ihre Richtigkeit geprüft. Dem Partner ist es untersagt, das Bewertungssystem zu manipulieren, insbesondere selbst oder durch Dritte Bewertungen über eigene Leistungen zu verfassen.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten von Endkunden im Rahmen dieser Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.

(2) Soweit drink&paint bei der Abwicklung von Buchungen, Zahlungen und Kundenkommunikation personenbezogene Daten von Endkunden im Auftrag des Partners verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die diesen Partner-AGB als Anlage beigefügt und deren Bestandteil wird.

(3) Soweit beide Parteien für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten (z. B. gemeinsame Festlegung der zu erhebenden Buchungsdaten) gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden, treffen sie hierüber eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO.

(4) Jede Partei ist verpflichtet, der jeweils anderen Partei bekannt gewordene Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit unverzüglich mitzuteilen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten erforderlich ist.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Konditionen (u. a. die Provisionshöhe) und Umsatzzahlen, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu nutzen.

(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für zwei Jahre nach deren Beendigung fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der verpflichteten Partei öffentlich bekannt werden, sowie die Offenlegung aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung.

§ 17 Sicherheits-, Aufsichts- und Versicherungspflichten des Partners

(1) Der Partner ist allein verantwortlich für die sichere Durchführung seiner Events, einschließlich der Auswahl und des sicheren Umgangs mit verwendeten Materialien und Werkzeugen (z. B. Häkelnadeln, Schmuckwerkzeug, Duftöle und Alkohol bei der Parfumherstellung) sowie für die Einhaltung einschlägiger Hygiene-, Arbeits- und Verbraucherschutzvorschriften am Veranstaltungsort.

(2) Der Partner weist Endkunden vor bzw. zu Beginn des Events auf relevante Sicherheitshinweise, Teilnahmevoraussetzungen und ggf. bestehende gesundheitliche Risiken oder Allergene hin (vgl. § 4 Abs. 3) und stellt eine angemessene Aufsicht während der Veranstaltung sicher.

(3) Der Partner hält für die Durchführung seiner Events eine dem branchenüblichen Risiko angemessene Betriebs- bzw. Veranstalterhaftpflichtversicherung vor und weist diese drink&paint auf Anfrage nach.

(4) Bestehen Mindestalters- oder Aufsichtsanforderungen für minderjährige Teilnehmer, gibt der Partner diese im Inserat an und stellt deren Einhaltung bei der Durchführung sicher.

§ 18 Haftung

(1) Im Verhältnis zwischen den Parteien haftet der Partner für alle Schäden, die Endkunden oder sonstigen Dritten im Zuge der Durchführung oder Nichtdurchführung von Events entstehen.

(2) drink&paint haftet nicht für Schäden, die sich aus ungenauen, veralteten oder sonst inkorrekten Angaben in den vom Partner eingestellten Event-Inseraten ergeben (vgl. § 4).

(3) Im Übrigen haftet drink&paint (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt, (b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, uneingeschränkt, und (c) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(4) Freistellung: Der Partner stellt drink&paint von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Partner-AGB oder gesetzlicher Vorschriften durch den Partner geltend gemacht werden, insbesondere aufgrund unzulässiger Inhalte, fehlender behördlicher Genehmigungen, mangelnder Versicherung, fehlerhafter steuerlicher Angaben oder Verletzung von Informations-, Sicherheits- oder Aufsichtspflichten. Der Partner ersetzt drink&paint die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

§ 19 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Jede Partei kann den Vertrag ordentlich kündigen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für Handelsvertreterverhältnisse nach § 89 HGB: Im ersten Vertragsjahr beträgt die Frist einen Monat, im zweiten Jahr zwei Monate, im dritten bis fünften Jahr drei Monate und nach fünf Jahren sechs Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats, sofern nichts anderes vereinbart wird. Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 89a HGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für drink&paint insbesondere vor bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Partners gegen §§ 4, 11, 13, 16 oder 17 dieser Partner-AGB, bei nachhaltigem Zahlungsverzug mit fälligen Forderungen aus der Zusammenarbeit oder beim Wegfall erforderlicher behördlicher Genehmigungen des Partners.

(4) Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestätigte Terminbuchungen sind wie vereinbart durchzuführen. Erfolgt eine Durchführung durch den Partner nicht, ist drink&paint berechtigt, die vereinbarte Provision sowie zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Nach Wirksamwerden der Kündigung ist die Veröffentlichung weiterer Events auf der Plattform nicht mehr zulässig. Offene Forderungen und Verpflichtungen bleiben von der Kündigung unberührt.

(5) Hinweis: Dem Handelsvertreter (drink&paint) kann bei Vertragsbeendigung ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zustehen, der im Voraus vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden kann (§ 89b Abs. 4 HGB). Ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch im Einzelfall entsteht, hängt von den konkreten Umständen der Zusammenarbeit ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

§ 20 Vertragsänderungen

(1) drink&paint kann diese Partner-AGB aus sachlichen Gründen ändern, insbesondere zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, des Funktionsumfangs der Plattform oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Änderungen werden dem Partner spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. drink&paint weist den Partner in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens sowie sein Widerspruchsrecht hin.

(3) Widerspricht der Partner form- und fristgerecht, ist drink&paint berechtigt, die Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform zu beenden; bis zum Wirksamwerden der Kündigung gilt die bisherige Fassung dieser Partner-AGB fort, und bereits bestätigte Buchungen sind wie vereinbart durchzuführen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser Schriftformklausel bedürfen der Textform, soweit in diesen Partner-AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2) Der Partner kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von drink&paint in Textform an Dritte abtreten oder übertragen. Der Partner kann gegen Forderungen von drink&paint nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Partner-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Ist der Partner Kaufmann und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Partners. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.